Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen Sportstätten seit dem 11.05. wieder öffnen. Dies ist aber mit sehr hohen Auflagen verbunden. Darum hat unsere 2. Schießmeisterin Birgit Kosfeld gemeinsam mit dem geschäftlichen Vorstand beschlossen, den Schießbetrieb bis auf weiteres ruhen zu lassen.

Sollten sich Lockerungen der Auflagen ergeben, wird der aktuell gefasste Beschluss überdacht. Die Info dazu findet ihr dann hier auf der Hompage.

Vielen Dank für euer Verständnis und bleibt gesund!